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Anfängerkurs gibt es üblicherweise keinen. Sie können jederzeit in den laufenden Übungsbetrieb einsteigen. Das hat den Vorteil, das Sie von Beginn an auf Ihrem Niveau mit fortgeschrittenen Partnern üben können.
Sie können ohne vorherige Anmeldung ein erstes Training besuchen und mittrainieren.
Wir empfehlen, die Anfängerinformationen zu lesen und etwas Zeit vor Trainingsbeginn für ein Kennenlernen und Umziehen einzuplanen.
Für die ersten Einheiten benötigen Sie:
• Einen langärmeligen Trainingsanzug, oder, wenn vorhanden, einen Judoanzug (Gi oder Keigo-Gi)
• Sandalen oder Schlapfen (für den Bereich außerhalb der Mattenfläche)
• Dusch-Utensilien
Wir bieten derzeit kein Kindertraining an.
Teilnehmen kann jede Person von 16 bis 100 Jahren.
Es gibt keine zeitlich begrenzten Kurse. Sie können jederzeit beginnen.
Selbstverständlich. Nachdem im Aikido Körperkraft eine untergeordnete Rolle spielt, ist Aikido für Frauen sogar besonders gut geeignet.
Eine Woche lang können Sie gratis bei allen Trainingseinheiten des Vereins mittrainieren. Danach treffen Sie die Entscheidung, ob Sie dem Verein beitreten möchten.
Informationen zum Beitritt sind auf dieser Seite zu finden.
Falls Sie dem Verein nicht als Mitglied beitreten wollen, können Sie auch als Gast einzelne Trainingseinheiten besuchen. Die Kosten dafür betragen 5 € pro Training.
Reine Selbstverteidigung ist nicht das primäre Ziel von Aikido. Nach längerem und intensivem Studium ist es aber, wie die meisten Budo Kampfkünste, sehr wohl dafür geeignet.
Im Aikido wird auf Matten geübt und es sind keine Schuhe oder Socken nötig. Für den Bereich außerhalb der Mattenfläche sind Schlapfen oder Sandalen empfehlenswert. Für Iaido ist Schuhwerk nur bei Übungseinheiten im Freien erforderlich.
Nein, im Iaido übt man anfangs mit einem Bokken (Holzschwert) und später mit einem nicht schärfbaren Übungsschwert (Iaito).
Ein scharfes Schwert (Katana) wird in den Übungseinheiten nicht verwendet.
Ja, im Aikido werden auch Übungswaffen aus Holz verwendet. Der Jo (eine Lanze), der Bokken (ein Schwert) und das Tanto (ein Messer).
Die Aikido und Iaido Lehrer finden Sie hier.
Um mit Aikido zu beginnen, sind keine besonderen konditionellen Voraussetzungen erforderlich. Aikido ist – insbesonders bei fortgeschrittener Ausübung – konditionell durchaus anspruchsvoll, wird jedoch nicht als Leistungssport betrieben oder verstanden. Bei regelmäßiger Ausübung werden die notwendigen Voraussetzungen auf natürliche Art und Weise erworben.
Bei gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen klären Sie eine Teilnahme am Aikidounterricht bitte mit Ihrem Arzt ab.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 16 € pro Monat (8 € pro Monat mit Ermäßigung).
Bei jährlicher Überweisung im Voraus reduziert sich der Betrag auf 156 € / 78 € pro Jahr (13 € / 6,50 € pro Monat).
Für folgenden Personenkreis besteht die Möglichkeit um den ermäßigten Beitrag anzusuchen: Schüler, Lehrlinge, Studenten bis zum 27. Lebensjahr, Zivil- und Präsenzdiener, Personen in Elternschaftskarenz, Sozialhilfeempfänger.
Als Mitglied hat man die Möglichkeit, an allen im Verein angebotenen Übungseinheiten teilzunehmen. Weitere Vorteile sind u.a.:
• Lehrgangsunterstützung durch den Verein
• Möglichkeit der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und Versammlungen
• Haftpflichtversicherung während der Übungseinheiten
• Regelmäßige Mitgliederinformationen per e-Mail oder Post
• Zugang zum erweiterten Bereich der Hompage mit Mitgliederinformationen
Am einfachsten ist es, das Beitrittsformular auszufüllen, die Aufnahmegebühr einzuzahlen und Beitrittsformular sowie Zahlscheinabschnitt (Bestätigung über Einzahlung der Aufnahmegebühr) in der nächsten Übungseinheit beim Lehrer abzugeben. Weitere Hinweise sind auch im Beitrittsformular (Seite 2) zu finden.
Die Beendigung der Mitgliedschaft muss schriftlich entweder an die Vereinsadresse oder per E-Mail erfolgen.
Sollten Sie aus einem triftigen Grund dem Training vorübergehend fernbleiben, besteht die Möglichkeit einer Ruhendmeldung, ansonsten ist der Mitgliedsbeitrag trotz Abwesenheit weiterhin zu bezahlen.
Die Ruhendmeldung (mit Begründung, für einen bestimmten Zeitraum) muss schriftlich entweder an die Vereinsadresse oder per E-Mail erfolgen.