Es gibt die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung jedes aktiven Vereinsmitglieds für Aikidolehrgänge.

Damit soll eine rege Teilnahme an Lehrgängen angeregt werden.
Die Unterstützung beträgt 50% der direkten Lehrgangsbeiträge, insgesamt maximal 50 € pro Jahr.

Vorgangsweise:

Der Antrag muss im Nachhinein für ein Kalenderjahr gestellt werden, die Frist läuft vom 1.1. bis 28.2. des Folgejahres.

Jedes Mitglied kann einen Antrag (gesammelt für alle besuchten Lehrgänge) per E-Mail stellen. Als Nachweis müssen Rechnungskopien angehängt werden.

Für die Lehrgangsunterstützung ist es wichtig, Rechnungen für Lehrgänge zu verlangen und aufzubewahren, ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden!

Die Fachbereichsleiter Aikido entscheiden für welche Lehrgänge die Unterstützung akzeptiert wird.

Voraussetzung für die Unterstützung ist die vollständige Bezahlung des Mitgliedsbeitrags!