Es gibt die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung jedes aktiven Vereinsmitglieds für Aikidolehrgänge.

Damit soll eine rege Teilnahme an Lehrgängen angeregt werden.
Die Unterstützung beträgt 50% der direkten Lehrgangsbeiträge, insgesamt maximal 50 € pro Jahr.

Vorgangsweise:

• Der Antrag muss im Nachhinein für ein Kalenderjahr gestellt werden, die Frist läuft vom 1.1. bis 28.2. des Folgejahres.

• Jedes Mitglied kann einen Antrag (gesammelt für alle besuchten Lehrgänge) per E-Mail stellen. Als Nachweis müssen Rechnungskopien angehängt werden.

• Für die Lehrgangsunterstützung ist es wichtig, Rechnungen für Lehrgänge zu verlangen und aufzubewahren, ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden!

• Die Fachbereichsleiter Aikido entscheiden für welche Lehrgänge die Unterstützung akzeptiert wird.

• Voraussetzung für die Unterstützung ist die vollständige Bezahlung des Mitgliedsbeitrags!